Zur Förderung des Ehrenamts gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Zeit einer Gruppenleitung zu beantragen.
Das Land Rheinland-Pfalz stärkt das Ehrenamt in der Jugendarbeit nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit" (VV-Ehrenamt).
Die Richtlinien mit den notwendigen Infos und den entsprechenden Antrag finden Sie beim Klick auf die nachfolgenden Links. Bei Fragen dazu stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001
Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Aktive in Rheinland-Pfalz hier klicken!
"Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall"