Für Maßnahmen zur Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens, für Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen und politischer Jugendbildung sowie für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit gibt es Zuschüsse. Wir haben hier für Euch für jeden Kreis eine Übersicht der Zuschussrichtlinien „Ohne Moos nix los!“ erstellt. Diese enthält Zuschussrichtlinien zu Freizeiten, religiöse Maßnahmen, Schulungen und Mitarbeiterfortbildung, politische Jugendbildung sowie internationale Begegnungen.
Hierfür müssen Anträge gestellt, Voraussetzungen erfüllt und Richtlinien beachtet werden. Die Anträge und Übersichten stehen hier zum Download bereit.
Die Zuschussanträge sind ebenfalls in der Fachstelle vorrätig und können bei uns angefordert werden. Gerne stehen wir Euch auch bei Fragen zur Verfügung und beraten Euch individuell bei der Antragstellung.
In der Regel könnt ihr immer Anträge stellen beim Bistum Trier und dem Landesjugendring (über BDKJ Trier oder eurem Diözesanverband) und den Jugendförderungen der Kreise und Städte, aus denen Kinder oder Jugendliche an eurer Maßnahme teilnehmen.