Auf der Grundlage der Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie der Agenda der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz im Bistum Trier sind in den Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral im Bistum Trier geschulte Fachkräfte für die Prävention sexualisierter Gewalt beauftragt worden. Sie sind somit für den Bereich der Kinder- und Jugendpastoral die ersten Ansprechpartner/-innen zu diesem Thema.
Was heißt das konkret?
- Schulungen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendpastoral zu den Themen Kindeswohlgefährdung und Prävention sexualisierter Gewalt sind fester Bestandteil der regelmäßigen Schulungsarbeit der Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral.
- Die Fachkräfte sind Ansprechpartner/-innen für Schulungen Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit in den Pfarreiengemeinschaften, Dekanaten und bei den Jugendverbänden.
- Die Fachkräfte beraten und unterstützen in Fragen, die die Prävention sexualisierter Gewalt betreffen.
- Die Fachkräfte beraten, unterstützen und begleiten in Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
- Die Fachkräfte nehmen an den Präventionsschulungen für Hauptamtliche in den Dekanaten teil.
Rechtliche Verantwortung für Prävention in der Kinder- und Jugendpastoral
Die rechtliche Verantwortung für die Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendpastoral (Gewinnung von Ehrenamtlichen, Einholung von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen, Schulungen u.s.w.) liegt weiterhin bei den jeweiligen Trägern (z. B. Pastorale Räume, Pfarrgemeinden, Jugendverbänden, Ordensgemeinschaften…). Die beauftragten Fachkräfte unterstützen diese entsprechend ihres Auftrages.